Ein Unfall liegt vor, “wenn der Versicherte durch ein plötzliches von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet” (§ 2, Abs. 1 allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen). Geschieht ein Unfall außerhalb des Arbeitsumfeldes oder nicht auf dem Weg zur Arbeit, dann greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Für diesen Fall kann man sich mit einer privaten [...]

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