Grenzgänger aufgepasst
Personen, die als Grenzgänger leben oder demnächst leben werden, müssen viele Dinge beherzigen. Regularien, welche in einem Staat Gültigkeit besitzen, könnten in einem anderen Staat wesentliche Unterschiede aufweisen. Damit keine Zusatzkosten anfallen, zahlt es sich aus, genauestens hin zu sehen.
Das gilt unter anderem auch für die Wahl der Krankenversicherung. Die Gesetzeslage der Schweiz sieht bei Grenzgängern eine Krankenversicherungspflicht vor. So schreibt es das Krankenversicherungsgesetz der Schweiz vor (genannt KVG). Dazu kommt noch, dass ein schweizer Arbeitnehmer seinen Versicherungsschutz selbständig abschließen muss. Anders als in Deutschland, ist die dortige Versicherungsabwicklung unabhängig vom Arbeitgeber. In der Schweiz ist der Arbeitgeber von jeglichen Zuschusspflichten befreit.
Grenzgänger, die ihren Wohnort in Deutschland haben, können sich jedoch unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist befreien lassen. Bestimmte Vorgaben werden dafür vorausgesetzt.
Schon ab dem ersten Arbeitstag beginnt die genannte Befreiungsfrist abzulaufen. Vorausgesetzt der Wohnort liegt in Deutschland, hat man dann die Möglichkeit, eine Befreiung zu beantragen. Für die Nutzung dieser Option, muss man über einen gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen. Wobei grundlegende Leistungen durch die gewählte Versicherung gedeckt sein müssen. Wichtig ist außerdem, dass die Versicherung in beiden Staaten Gültigkeit besitzt.
Der Grenzgänger hat eine bestimmte Auswahlmöglichkeit, bezogen auf den passenden Versicherungstarif. Er kann sich bei einer gesetzlichen Versicherung absichern, oder eine Privatversicherung wählen. Ebenfalls denkbar ist der Abschluss einer anerkannten schweizer Krankenversicherung. Nicht fehlen darf bei dieser Auflistung eine weitere Alternative: Und zwar das Modell Mondial. Ein ebenfalls denkbarer Versicherungsschutz, der an die Bedürfnisse der Grenzgänger angepasst wurde.
Ein gutes Vorgehen wäre für jeden, sich individuell beraten zu lassen. Eine frühzeitige Organisation bietet sich immer auch für alle anderen Formalitäten an, die man als baldiger Grenzgänger bewältigen muss. Durch dieses vorausschauende Planen vermeidet man jeden Ärger. Sobald dem Grenzgänger ein guter und anerkannter Versicherungsschutz zur Verfügung steht, steht nur noch der Befreiungsantrag aus. Dieses Schriftstück muss dann noch an den jeweils verantwortlichen Kanton verschickt werden.
--geschrieben von AGerhard - A. Gerhard - Webseite

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