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Einführung Basistarif PKV ab 01.01.2009

Ab 01.01.2009 wird es den Basistarif in der Privaten geben.

Jeder Private Krankenversicherer ist dann verpflichtet einen Basistarif in der anzubieten. Das GKV Wettbewerbsstärkungsgesetzes soll allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland einen Zugang zu einer bezahlbaren zu verschaffen auch für die  Menschen, die derzeit ohne Krankenversicherungsschutz sind.

Zum 1. Januar 2009 wird aus diesem Grund ein Basistarif in der ( Privaten ) eingeführt, der den bisherigen sogenannten Standardtarif in der ersetzt.

Im Basistarif PKV enthalten ist ein Leistungsangebot, das dem der gesetzlichen vergleichbar sein soll.

Die zu zahlenden Beiträge des Basistarifs richtet sich nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers, nicht nach seinem Gesundheitsstatus, wie es bisher in der Privaten üblich war und in allen anderen Tarif auch weiterhin sein wird.

In der  GKV gibt es einen so genannten  Kontrahierungszwang, dass heißt eine gesetzliche Verpflichtung Versicherte aufzunehmen und dies wird es ab dem 01.01.2009 nun auch in dem Bereich der Privaten geben und es wird keine Risikoausschlüsse oder -zuschläge im Basistarif der geben.

Die Versorgung von Versicherten im Basistarif soll von der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sichergestellt.

Diese Versicherten haben dann einen Anspruch auf Zahnärztliche & Ärztliche Versorgungund für die Vergütung dieser Leistungen werden bestimmte Höchstsätze der Ärztlichen Gebührenordnung und der Gebührenordnung für Zahnärzte festgelegt.

Durch die vertragliche Vereinbarungen zwischen dem -Verband und den Kassen- & Zahnärztlihen Bundesvereinigungen kann von diesen Vorgaben ganz oder teilweise abgewichen werden.

Damit die Bezahlbarkeit des Basistarifs in der Privaten gewährleistet wird, darf der Beitrag für Einzelpersonen den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der Gesetzlichen nicht überschreiten.  Der durchschnittliche Höchstbeitragist ist derzeit bei rund 500 Euro.

Würde die Bezahlung eines solchen Beitrags Hilfebedürftigkeit im Sinne der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitssuchende auslösen, stellen weitere Regelungen sicher, dass die Betroffenen nicht finanziell überfordert werden.

Die Versicherten können in Zukunft leichter zwischen den Versicherungsunternehmen wechseln. Dazu werden die Alterungsrückstellungen der Versicherten bei einem Wechsel der im Umfang des Basistarifs mit übertragen.


--geschrieben von Schickedanz - - Webseite

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