Dienstleistungen im Finanzbereich
Um Dienstleistungen im Finanzbereich in Anspruch zu nehmen, muss man im Vorfeld Faktoren wie Rendite, Sicherheiten und Liquidität bewerten. Renditestarke Anlagen wie Aktien oder Kapitallebensversicherungen sind ein gewinnbringendere Anlage als zum Beispiel ein Sparbuch. Mit Tagesgeldkonten für Aktien und Investmentfonds ist im Widerspruch zur Sicherheit eine gute Liquidität gewährleistet. Bei Kreditvergaben ist der Zins, der Tilgungssatz und zu zahlende Nebenkosten wie Agio/Disagio im Verhältnis zur Laufzeit zu beachten. Die Qualität eines Kredites ist auch durch eine so genannte Restschuldversicherung kennzeichnet, die die Übernahme der Restschuld bei Zahlungsunfähigkeit wie Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit bewirkt.
Dienstleistungen im Finanzbereich decken die gesamte Breite der Dienstleistungen wie Kredite, Bausparverträge, Anlageberatungen, Vermögensberatungen und Vermögensverwaltungen,
Investmentgeschäfte, Finanzkommissionierungen, Aktien, Anleihen, Optionen, Derivate, Zertifikate, Beteiligungen, Immobilien und Treuhandvermögen über eine Vielzahl von Finanzdienstleistungsinstituten wie zum Beispiel Banken, Sparkassen und Versicherungen ab. Für Unternehmen besteht außerdem noch die Möglichkeit, Dienstleistungen im Finanzbereich für Rechnungswesen, Controlling, Inkasso, Finanzbuchhaltung und Lohn- und Gehaltsberechnungen extern in Anspruch zu nehmen und damit ganze Firmenabteilungen Kosten sparend auszulagern. Kreditinstitute und Finanzdienstleister unterliegen der strengen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BAFin, die auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes und besonders auch des Versicherungsaufsichtsgesetzes die Rechtschaffenheit der Finanzinstitute und Dienstleister überprüft. Einer besonderen Bedeutung kommt in Zukunft der Rentenvorsorge zu. Viele Experten gehen davon aus, dass spätestens ab 2030 die gesetzliche Rente nur noch ca 35% des letzten Bruttoverdienstes betragen wird. Besonders die jüngere Generation wird nach 45-jähriger Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse rechtzeitig privat vorsorgen müssen.
--geschrieben von cari - carina patzina - Webseite

Populäre Artikel